Feststellungen und Handlungsempfehlungen aus dem Prüfbericht der Kommission
Während einer gemeinsamen Vorstandssitzung von Junge Union und CDU Gelsenkirchen ist ohne Gegenstimmen folgender Beschluss gefasst worden:
Eine Kommission aus Kassenprüfern von Junge Union und CDU Gelsenkirchen hat nach umfangreicher Befragung von Zeugen folgende Feststellungen und Handlungsempfehlungen getroffen:
Eine persönliche Zuordnung des Datenschutzverstosses (Mitgliederdaten) ist ebensowenig möglich, wie die Beantwortung der Frage, wer 22 nicht existierende Mitglieder zwischen 2024 und 2026 in die Mitgliederliste der Jungen Union Gelsenkirchen eingeschleust hat. Es wird ausdrücklich festgestellt, dass die Verfahrensweise bei Neuaufnahmen diese Scheinaufnahmen begünstigt hat. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Kommission folgende Handlungsempfehlungen:
1. Die Mitgliederdatei der Jungen Union Gelsenkirchen wird um die nach den vorliegenden Erkenntnissen nichtexistierenden Personen umgehend bereinigt.
2. Mitglieder, die länger als ein Jahr mit ihrem Mitgliedsbeitrag in Rückstand sind, werden ebenfalls umgehend aus der Mitgliederliste gestrichen.
3. Die für einen relativen enormen Mitgliederzuwachs erhaltenen Preise, Urkunden und Belobigungen werden an die ausgebende Stelle zurückgegeben. Dies gilt ausdrücklich auch für das erhaltene Preisgeld.
4. Über die zu viel gezahlten Beiträge an den JU-Landesverband (1,00 Euro pro Mitglied und Kalenderjahr) ist mit der JU-NRW eine einvernehmliche Lösung der Erstattung anzustreben.
5. Die Geschäftsordnung der Jungen Union Gelsenkirchen aus dem Jahr 2014 nebst Beitrags- und Finanzordnung aus dem Jahr 1999 werden den heutigen Erfordernissen angepasst. Dabei sind Vorkehrungen für eine Manipulation unanfällige Regelungen zur Mitgliederaufnahme mittels elektronischer Beitrittserklärung vorzusehen, z. B. durch eine Kombination aus Aufnahmeantrag in Verbindung mit gleichzeitiger Beitragszahlung mittels erteilter Einzugsermächtigung vom Bankkonto.
6. Hinsichtlich der Beitragserhebung sind enge zeitliche Vorgaben und für den Fall von Beitragsrückständen ein Verfahren zur Beendigung der Mitgliedschaft vorzusehen.
7. Bezogen auf den Datenschutz sollten Regelungen in einer Dienstanweisung getroffen werden. Diese sollte beinhalten, dass lediglich hautamtlich Beschäftigte der CDU Zugriff auf Mitgliederdateien haben. Die Abfragemöglichkeiten und die Abfragegründe sollten abschließend geregelt werden. Die tatsächliche Abfrage sollte an eine Kombination von Passwort und Arbeitsplatznummer oder ähnliches geknüpft werden, um eine erfolgte Abfrage dokumentieren zu können. Eine zulässige Weitergabe an einen berechtigten Personenkreis ist ebenfalls vorzusehen, wobei der berechtigte Personenkreis abschließend festzulegen ist, z. B. Vorsitzende/r, Schatzmeister/in, Geschäftsführer/in und Mitgliederbeauftragte/r.
Die tatsächliche Weitergabe der Mitgliederlisten ist an eine aktuelle Datenschutzerklärung sowie an ein Empfangsbekenntnis zu knüpfen.