CDU Kreisverband Gelsenkirchen

Gut für Gelsenkirchen: NRW-Landesregierung leitet Bundesmittel für Flüchtlingskosten an Kommunen 1:1 weiter

Kurth: „CDU-geführte Landesregierung macht vor, wie man mit Kommunen anständig umgeht“

In einer Sondersitzung hat der Haushalts- und Finanzausschuss des NRW-Landtags beschlossen, dass Nordrhein-Westfalen die Bundesmittel für die Flüchtlingskosten, die durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine verursacht werden, direkt und in voller Höhe an die Kommunen weitergibt. Mehr als 430 Millionen Euro stehen der kommunalen Familie damit zusätzlich zur Verfügung.

Sascha Kurth, CDU-Kreisvorsitzender, begrüßt diesen Schritt: „Bereits eine höhere sechsstellige Zahl von Menschen aus der Ukraine sind vor Putins bestialischen Angriffskrieg nach NRW geflüchtet. In Gelsenkirchen haben wir mittlerweile eine vierstellige Anzahl an Menschen aus der Ukraine aufgenommen. Deshalb ist klar, dass die Kommunen dringend Unterstützung brauchen und nicht alleine gelassen werden dürfen, wenn es darum geht, die Flüchtlinge gut und umfassend zu versorgen. Die angekündigten Bundesmittel sind dafür eine dringend notwendige und erforderliche Hilfe für die Städte. Zwar trägt das Land schon jetzt immense eigene Kosten durch den Aufbau von Sammelunterkünften, doch ist der NRW-Koalition die Unterstützung und die volle Solidarität mit den Kommunen extrem wichtig.“

Das ist allerdings keinesfalls selbstverständlich: „Ich erinnere mich noch daran, wie lange wir im Zuge der Flüchtlingskrise 2016 parteiübergreifend um die Integrationspauschale des Bundes für die Kommunen in NRW gekämpft haben, damit diese nicht komplett im Landeshaushalt des damaligen SPD-Finanzministers Norbert Walter-Borjans verschwindet. „Das Land wird die mehr als 430 Millionen Euro sofort, noch vor Eingang des Geldes aus Berlin, vorschießen und dorthin geben, wo sie gebraucht werden, und zwar 1:1 an die Städte“, so Kurth abschließend.

Hintergrund: Bund und Länder haben sich am 7. April über Finanzierungsfragen der Flüchtlingsaufnahme geeinigt. Zum 1. Juni erhalten die geflüchteten Menschen aus der Ukraine Leistungen nach SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und SGB XII (Sozialhilfe). Bis dahin zahlt das Land nach dem NRW-Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) für sie. Der Bund unterstützt Länder und Kommunen in diesem Jahr mit zwei Milliarden Euro bei ihren Mehrkosten, davon erhält NRW: 107,7 Millionen Euro für die Kosten der Unterkunft in den Kommunen, 107,7 Millionen Euro für die bisherigen Lebenshaltungskosten der ukrainischen Flüchtlinge sowie 215,4 Millionen Euro für die Kosten der Länder etwa für Beschulung, Kinderbetreuung und Gesundheit. Am 13. April hat das Landeskabinett in einer Sondersitzung entschieden, diese Gelder in voller Höhe an die Kommunen weiterzuleiten. Dazu war der aktuelle Beschluss des Haushalts- und Finanzausschusses notwendig.