CDU Kreisverband Gelsenkirchen

Hinweise zur Briefwahl

Jede wahlberechtigte und im Wählerverzeichnis eingetragenen Person kann auf Antrag Briefwahlunterlagen zugesendet bekommen.

Dazu finden Sie auf der Website der Stadt Gelsenkirchen ein Online-Formular.

Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können bis zum 11. September 2025, 12:00 Uhr beantragt werden.

Schicken Sie Ihren Wahlbrief für die OB-, Rats- und BV-Wahlen rechtzeitig vor dem Wahltag ans Wahlamt. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 16:00 Uhr angekommen sein! Am Wahlsonntag können Sie die Wahlunterlagen noch in den Außenbriefkasten des Hans-Sachs-Hauses einwerfen. 

Alternativ können Sie ab dem 18. August 2025 mit Ihrer Wahlbenachrichtigung auch ganz unkompliziert an einer der beiden Wahlscheinstellen direkt Ihre Stimmen abgegeben.

Wahlscheinstelle Gelsenkirchen Altstadt/ Wahlamt
Ebertstraße 11
45879 Gelsenkirchen

Wahlscheinstelle Gelsenkirchen Buer
Horster Straße 6
45897 Gelsenkirchen

Alle Informationen finden Sie hier!