Ruhrparlament fasst historischen Beschluss
„Mit der Verabschiedung des Regionalplans haben die 53 Kommunen in der Metropole Ruhr, somit auch Gelsenkirchen, nun Planungssicherheit für die kommenden 20 Jahre. Die bisher geltenden Teilpläne werden nach endgültigem Inkrafttreten des Regionalplans nun abgelöst“, erklärt Wöll weiter, der auch Mitglied im Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss ist.
Kommunen behalten letztes Wort bei zukünftiger Entwicklung vor Ort
Wichtig zu beachten sei, dass es sich beim Regionalplan um ein dynamisches Planwerk handele. Jede Flächenausweisung kann in Zukunft noch durch politische Beschlüsse und sich ändernde Rahmenbedingungen modifiziert werden. Wo sich planerisch nachvollziehbare Änderungsbedarfe ergeben, werde gehandelt, versichern die Vertreter der CDU-Fraktion im RVR.
Der Regionalplan Ruhr weist neben Flächen für Wohnen, Gewerbe, Industrie, Landwirtschaft und Wald auch Bereiche für die Sicherung und den Abbau oberflächennaher Bodenschätze, wie beispielsweise Sand und Kies aus. Ebenso umfangreich und breit gefächert, wie die ausgewiesenen Nutzungskategorien waren und sind teilweise die Diskussionen vor Ort. Stadtverwaltungen, Politiker nahezu aller Ebenen und Zivilgesellschaft, waren und sind nicht überall mit der Verortung und dem Umfang von Flächenausweisungen einverstanden.
Der Plan stellt Flächennutzungen der unterschiedlichen Nutzungskategorien auf über 465.000 Hektar dar, umfasst über 10.000 Seiten und wurde seit 2018 insgesamt dreimal in die öffentliche Beteiligung gegeben. Nach dem Beschluss des Ruhrparlaments erfolgt nun noch eine abschließende rechtliche Prüfung der Landesplanungsbehörde in Düsseldorf. In drei Monaten wird mit der Bekanntmachung des Plans und somit der endgültigen Rechtskraft gerechnet.